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   OLG Hamm, 02.09.2016 - I-9 U 75/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34913
OLG Hamm, 02.09.2016 - I-9 U 75/15 (https://dejure.org/2016,34913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2016 - I-9 U 75/15 (https://dejure.org/2016,34913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2016 - I-9 U 75/15 (https://dejure.org/2016,34913)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426; BGB § 823; SGB VII §§ 104 ff
    Gestörte Gesamtschuld; Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften

  • rechtsportal.de

    BGB § 426 ; BGB § 823 ; SGB VII §§ 104 ff
    Haftung wegen eines Unfalls bei der Montage einer Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften und der Schadensersatzanspruch der Sozialversicherungsträger ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauarbeiter stürzt vom Dach - Auftraggeberin und Dachdecker haben krass gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Mehrere Regressschuldner beim Baustellenunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grober Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften lässt auf ein grobes Verschulden schließen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzanspruch der Sozialversicherungsträger bei Arbeitsunfall wegen groben Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften - Warnung vor Gefahrenquellen ersetzt nicht Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 345
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.1963 - VI ZR 257/62

    Überwachung von Kraftfahrern

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
    Denn auch bei Übertragung von Verkehrssicherungspflichten innerhalb einer Organisation müssen die wesentlichen Entscheidungen bei dem Geschäftsherrn oder dessen verfassungsmäßigem Vertreter verbleiben, andernfalls haftet er wegen Organisationsmangels (BGH VersR 1964, 297).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
    Die Beschränkung der Haftung des Zweitschädigers beruht auf dem Gedanken, dass einerseits die haftungsrechtliche Privilegierung nicht durch eine Heranziehung im Gesamtschuldnerausgleich unterlaufen werden soll, es jedoch andererseits bei Berücksichtigung des Grundes der Haftungsprivilegierung, nämlich der anderweitigen Absicherung des Geschädigten, nicht gerechtfertigt wäre, den Zweitschuldner den Schaden alleine tragen zu lassen (BGH, Urteil vom 24.06.2003, Az.: XI ZR 343/01, Rdnr. 23, zitiert bei juris; Urteil vom 18.11.2014, Az.: VI ZR 47/13, Rdnr. 35, zitiert bei juris).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
    Soweit die Ausführungen in der Berufungsschrift darauf abzielen sollten, dass der Unfall des Geschädigten deshalb nicht als Arbeitsunfall zu qualifizieren sei, weil er nach Beendigung eines Arbeitsvorganges auf weitere, vom Zeugen W einzuholende Weisungen gewartet und sich im Übrigen durch ein nicht mit der Arbeit zusammenhängendes Verhalten in Gefahr gebracht habe, ist darauf hinzuweisen, dass die unanfechtbare Entscheidung der Klägerin, den Unfall des Geschädigten als Arbeitsunfall anzuerkennen, für die Zivilgerichte, die mit Ersatzansprüchen nach den §§ 104 bis 107 SGB VII befasst sind, nach § 108 SGB VII bindend ist (s. dazu BGH, Urteil vom 18. November 2014, Az.: VI ZR 141/13, zitiert bei juris).
  • OLG Koblenz, 22.05.2014 - 2 U 574/12

    Absturz wegen fehlender Sicherung bei Dacharbeiten - verwantwortlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
    Zutreffend führt das Landgericht weiterhin aus, dass die Warnung vor Gefahrenquellen die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften nicht ersetzen kann und dass die wiederholte Warnung aller Beteiligten vor einem Betreten der Lichtbänder einerseits die Verantwortlichkeit für die eigene Absicherung in unzulässiger Weise auf die Arbeiter verlagert (vgl. insoweit OLG Koblenz, Urteil vom 22.05.2014, 2 U 574/12) und zum anderen beweist, welch hohe Gefahr auch nach Einschätzung aller Beteiligten von den Lichtbändern ausging.
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
    Im letzteren Fall könne der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungsmaßnahmen ein solches Gewicht haben, dass der Schluss auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt sei (BGH, a. a. O.; BGH, Urteil vom 30. Januar 2001, Az.: VI ZR 49/00, BGH, Urteil vom 18. Februar 2014, Az.: VI ZR 51/13, S. 5).
  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 51/13

    Arbeitsunfall bei Handschachtungsarbeiten zum Aushub eines Grabens: Ausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
    Im letzteren Fall könne der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungsmaßnahmen ein solches Gewicht haben, dass der Schluss auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt sei (BGH, a. a. O.; BGH, Urteil vom 30. Januar 2001, Az.: VI ZR 49/00, BGH, Urteil vom 18. Februar 2014, Az.: VI ZR 51/13, S. 5).
  • OLG Naumburg, 12.12.2007 - 6 U 200/06

    Rückgriff wegen grob fahrlässiger Anweisung eines Arbeiters zu Eingriff in

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
    Übernimmt jedoch ein Arbeitnehmer eine gefährliche Arbeit in Kenntnis dieser Gefährlichkeit, begründet dies kein Mitverschulden, wenn er damit einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entspricht (OLG Naumburg, VersR 2008, 704).
  • LG Bielefeld, 13.03.2015 - 1 O 82/13

    Ersatz von Aufwendungen für einen Arbeitsunfall i.R.e. Schadensersatzanspruchs;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
    Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung der Beklagten, mit der sie beantragen, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 13.03.2015 - 1 O 82/13 - 1.
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 9 U 120/15

    Brennbarkeit von Benzin "getestet", Werkstatt abgebrannt - Haftung

    Jedenfalls im Falle des Beklagten zu 3) spricht dafür schon der Umstand, dass hier mit seiner Kenntnis und Unterstützung massiv gegen die vorgenannten - an ihn als Werkstattbetreiber gerichteten - eindeutigen berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsregeln verstoßen worden ist, die zumindest auch den Schutz vor tödlichen Gefahren bezwecken (so für den Verstoß gegen vor Todesgefahr schützende verbindliche Unfallverhütungsvorschriften BGH, NJW-RR 1989, 339, dort Rn.11; BGH, NJW 2001, 2092 ff., dort Rn. 14 ff. bei juris; OLG Dresden, Urteil v. 28.01.2014 - 5 U 1498/12, zitiert nach juris, dort Rn. 44; Senatsurteil, NJW-RR 2017, 345; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 277, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 41/20

    Ansprüche nach einem Arbeitsunfall; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Fehlende

    Eine solche Direktive hätte nur darin bestehen können, dass die Arbeiten entweder zumindest provisorisch abgesichert werden müssen, so dass ein Unfall bis zur umfassenden Absicherung, auf die aber nicht verzichtet werden darf, vermieden wird, oder die Arbeiten gar nicht erst aufgenommen werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2016 - 9 U 75/15, juris Rn. 54).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2019 - 24 U 55/18
    Erst wenn ein Schädiger, obwohl er einen Haftpflichttatbestand erfüllt hat, auf Grund einer gesetzlichen Ausschlussregelung nicht in Anspruch genommen werden kann, liegt eine gestörte Gesamtschuld vor (vgl. zum Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII: BGH v. 18.12.2007, VI ZR 235/06, Rn. 26 mwN, juris; OLG Hamm v. 02.09.2016, 9 U 75/15, Rn. 31, juris; zum Haftungsprivileg des § 607 HGB in der bis zum 24.04.2013 gültigen Fassung: OLG Celle v. 29.03.2012, 16 U 47/11, Rn. 49).
  • OLG Dresden, 15.08.2018 - 1 U 242/18

    Grobe Fahrlässigkeit auf einer Baustelle

    Der Sachverhalt in der Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 18.12.2005, Az. I-9 U 75/15, s. Anlagenband) ist zwar teilweise vergleichbar, dort war aber ebenfalls nichts zur Sicherung veranlasst.
  • LSG Hessen, 09.12.2016 - L 9 U 206/16

    Arbeitsunfall

    Die Besonderheit der als Mobbing bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen - der fortgesetzten, aufeinander aufbauenden oder ineinander übergreifenden, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienenden Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (so die Definition des Thüringer Arbeitsgerichts im Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Fa 102/00 - LAGE BGB § 626 Nr. 133) - liegt darin, dass nicht einzelne, abgrenzbare Handlungen, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers führen kann (Hess. LSG vom 28. Juni 2011 - L 3 U 30/08 m. w. N. zur Berufskrankheit; vgl. auch Urteil des Senats vom 30. Mai 2016 - L 9 U 75/15).
  • LG Münster, 13.05.2020 - 12 O 176/19
    Ansonsten ist ein Organisationsmangel gegeben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2016, I-9 U 75/15, NJW-RR 2017, 345).
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OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 9 U 75/15 (https://dejure.org/2015,82363)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 9 U 75/15
    Ein Rückgriff gegen die Beklagten zu 1) bis 3) setzt, da sie gemäß den §§ 104 und 105 SGB VII haftungsprivilegiert sind, und zwar auch gegenüber einem Leiharbeitnehmer (BGH, Urteil vom 18. November 2014, AZ. VI ZR 141/13), eine grob fahrlässige Herbeiführung des Unfalls voraus, die auch der Senat als gegeben ansieht.
  • OLG Koblenz, 22.05.2014 - 2 U 574/12

    Absturz wegen fehlender Sicherung bei Dacharbeiten - verwantwortlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 9 U 75/15
    Zutreffend führt das Landgericht weiterhin aus, dass die Warnung vor Gefahrenquellen die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften nicht ersetzen kann und dass die wiederholte Warnung aller Beteiligten vor einem Betreten der Lichtbänder einerseits die Verantwortung für die eigene Sicherung in unzulässiger Weise auf die Arbeiter verlagert ( vgl. insoweit auch OLG Koblenz, Urteil v. 22.5.2014, 2 U 574/12) und zum anderen beweist, welch hohe Gefahr nach Einschätzung aller Beteiligten von den Lichtbändern ausging.
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 9 U 75/15
    Im letzteren Fall könne der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungsmaßnahmen ein solches Gewicht haben, dass der Schluss auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt sei (BGH a.a.O.; BGH Urteil vom 30. Januar 2001, AZ. VI ZR 49/00, BGH Urteil vom 18. Februar 2014, AZ. VI ZR 51/13, S. 5).
  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 51/13

    Arbeitsunfall bei Handschachtungsarbeiten zum Aushub eines Grabens: Ausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 9 U 75/15
    Im letzteren Fall könne der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungsmaßnahmen ein solches Gewicht haben, dass der Schluss auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt sei (BGH a.a.O.; BGH Urteil vom 30. Januar 2001, AZ. VI ZR 49/00, BGH Urteil vom 18. Februar 2014, AZ. VI ZR 51/13, S. 5).
  • OLG Naumburg, 12.12.2007 - 6 U 200/06

    Rückgriff wegen grob fahrlässiger Anweisung eines Arbeiters zu Eingriff in

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 9 U 75/15
    Übernimmt der Arbeitnehmer eine gefähliche Arbeit in Kenntnis dieser Gefährlichkeit, begründet dies kein Mitverschulden, wenn er damit einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entspricht ( OLG Naumburg, VersR 2008, 704).
  • LG Bielefeld, 13.03.2015 - 1 O 82/13

    Ersatz von Aufwendungen für einen Arbeitsunfall i.R.e. Schadensersatzanspruchs;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2015 - 9 U 75/15
    Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung der Beklagten, mit der sie beantragen, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 13.03.2015 - 1 O 82/13 - 1.
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